Invaliditätsleistung der privaten Unfallversicherung

Die Invaliditätsleistung ist die Hauptleistung der privaten Unfallversicherung. Es kommt zur Auszahlung, wenn eine versicherte Person durch einen Unfall invalide geworden ist. Doch was ist eigentlich die genaue Definition von Invalidität, wann haben Kunden einen Versicherungsanspruch und wie hoch ist die Invaliditätsleistung?

Definition von Invalidität

Laut den allgemeinen Vertragsbedingungen der privaten Unfallversicherungen ist eine Invalidität so definiert, dass eine

  • körperliche oder geistige Leistungsbeeinträchtigung
  • dauerhaft

vorhanden sein muss. Eine dauerhafte Einschränkung gilt als gegeben, wenn sie voraussichtlich länger als 3 Jahre anhalten wird und mit einer Verbesserung der Leistungsfähigkeit nicht zu rechnen ist.

Ein vorübergehender Bänderriss im Sprunggelenk gilt zum Beispiel nicht als Körperbehinderung, da die Ausheilung voraussichtlich schon nach wenigen Monaten vollständig abgeschlossen ist. Anders ist es, wenn beispielsweise das Kniegelenk nach einem Kreuzbandriss nicht mehr voll bewegungsfähig ist. Je nach Intensität der Verletzung erhalten Sie dann eine finanzielle Entschädigung in Höhe des prozentualen Invaliditätsgrades.

Höhe des Invaliditätsgrades

Der genaue Invaliditätsgrad einer verunglückten Person lässt sich in den meisten Versicherungsfällen anhand der sogenannten Gliedertaxe feststellen. Die Gliedertaxe ist eine Art Tabelle, in der für jedes einzelne Körperteil die Höhe der Beschränkung in Prozent festgemacht ist.

Sofern andere Körperbestandteile, Organe oder Sinnesorgane verletzt werden, die nicht in der Gliedertaxe auffindbar sind, wird der Grad der Erschwernis medizinisch durch ein ärztliches Attest bestimmt. Die Einstufung wird daran bemessen, wie stark der Körper- oder Geisteszustand des Versicherten im Vergleich zu einem gesunden Erwachsenen gleichen Alters geschädigt ist.

Bei einer nur teilweise eingeschränkten Behinderung wird der Invaliditätsgrad um den noch gesunden Anteil gekürzt. Ist die Sehkraft eines Auges zum Beispiel noch zur Hälfte funktionsfähig, werden von der Unfallversicherung nur die anderen 50 Prozent als Handikap anerkannt. Der Invaliditätsgrad sinkt also entsprechend von 50 Prozent (Komplettverlust des Auges laut Gliedertaxe) auf 25 Prozent.

Berechnung der Versicherungsleistung

Invaliditätsleistungen werden anhand von zwei Merkmalen berechnet. Ausschlaggebend dafür ist der hervorgerufene Invaliditätsgrad und die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme. Hierzu veranschaulicht das nachfolgende Beispiel die Zusammensetzung der Auszahlungssumme:

  • Versicherungssumme: 150.000 €
  • Festgestellter Invaliditätsgrad: 30 %
  • Entschädigungszahlung: 45.000 € (30 % von 150.000 €)

Die private Unfallversicherung zahlt im Schadensfall die komplette Summe in einem Betrag an den Versicherungsnehmer aus.

Invaliditätsleistung bei Vorinvalidität

Es kann vorkommen, dass bereits vor einem Unfall eine Invalidität bestanden hat. Lag bereits ein Vorschaden vor, wird der Invaliditätsgrad und somit die Versicherungsleistung anteilig verringert. Im Leistungsfall würde das zum Beispiel so aussehen:

  • Versicherte Person erleidet vollständigen Gehörverlust auf einem Ohr
  • Invaliditätsgrad laut Gliedertaxe: 50 %
  • Vorinvalidität: Beeinträchtigung der Hörkraft um 20 %

Aufgrund des Vorschadens muss der Invaliditätsgrad um 20 Prozent gekürzt werden. Das sind 10 Prozent (20 Prozent von 50 Prozent = 10 Prozent). Die private Unfallversicherung erkennt einen Invaliditätsgrad von 40 Prozent an und zahlt die Versicherungsleistung entsprechend aus.

Leistungen bei mehrfacher Invalidität

Es gibt häufig Situationen, in denen mehrere Gliedmaßen oder Sinnesorgane in ihren Funktionen beeinträchtigt sind. Tritt zum Beispiel nach einem Unglück eine Querschnittslähmung aufgrund einer Wirbelsäulenverletzung auf, können beide Beine vollkommen bewegungslos werden. Geht es nach der Invaliditätstabelle liegt der Behinderungsgrad pro Bein bei 70 Prozent. Zusammengezählt ergibt das theoretisch eine Invaliditätssumme von 140 Prozent.

Allerdings sind Invaliditätsleistungen gemäß den Vertragsbedingungen der Unfallversicherungen pro Versicherungsfall auf maximal 100 Prozent der Versicherungssumme begrenzt. Möchten Unfallversicherte eine höhere Erstattung haben, können sie eine Progression in den Vertrag mit einschließen.

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