Progression in der privaten Unfallversicherung
Normalerweise ist die größtmögliche Abfindung nach einem Unfallereignis auf 100 Prozent der Versicherungssumme beschränkt. Versicherte in der privaten Unfallversicherung können jedoch mit einer Progression die Versicherungsleistung bei besonders schweren Verletzungen erhöhen.
Wie funktioniert die Progression?
Je nach Progressionstarif und Invaliditätsgrad steigt die Invaliditätsleistung proportional an, wenn nach einem Unfall die Invalidität bei einer versicherten Person mehr als 25 Prozent entspricht. Oft entsteht bei einem höheren Invaliditätsgrad ein größerer finanzieller Aufwand. Geschädigte können die auftretenden Vermögensverluste durch diese Mehrleistung ausgleichen.
Schließen Sie eine Progression in Ihren Vertrag ein, erhalten Sie bei einem Behinderungsgrad bis zu 25 Prozent die normale Versicherungsleistung. Sobald der Invaliditätsgrad die Stufen von 25 Prozent oder 50 Prozent übersteigt, erhöht sich automatisch die Invaliditätsleistung und somit die Höhe der Auszahlung. Je höher der Invaliditätsgrad ist, desto größer ist die Abfindung.
Tabelle zur Progression für die private Unfallversicherung
Bei einem Invaliditätsgrad zwischen 25 Prozent und 50 Prozent entschädigt die private Unfallversicherung je nach Anbieter und Progressionstyp die in diesen Bereich fallende Invalidität mit dem zwei- bis dreifachen Satz. Der über 50 Prozent liegende Teil des Invaliditätsgrades multipliziert sich mit dem drei- bis achtzehnfachen Satz. Je nach Progressionsmodell wird die Invalidität folgendermaßen entschädigt:
Modell | Grad der Invalidität 25 – 50 % | Grad der Invalidität über 50 % |
---|---|---|
Progression 225 | 2-fach | 3-fach |
Progression 350 | 3-fach | 5-fach |
Progression 500 | 3-fach | 8-fach |
Progression 600 | 3-fach | 10-fach |
Progression 1000 | 3-fach | 18-fach |
Auszahlung bei Teilinvalidität
Selbst bei einer Teilinvalidität erhöht die Progression die Versicherungsleistung. Ein Beispiel zur Veranschaulichung mit der „Progression 350“:
- Versicherungssumme: 100.000 €
- Festgestellter Invaliditätsgrad: 60 %
- Teilentschädigung für 0-25 %: 25.000 € (25 % von 100.000 €)
- Teilentschädigung für 25-50 %: 75.000 € (3 x 25 % von 100.000 €)
- Teilentschädigung für 50-60 %: 50.000 € (5 x 10 % von 100.000 €)
- Gesamte Entschädigungszahlung: 150.000 €
Die Gesamtentschädigung entspricht also 150 Prozent der Versicherungssumme. Ohne Einschluss der Progression würde die Auszahlung bei nur 60 Prozent der Versicherungssumme liegen.
Auszahlung bei Vollinvalidität
Die Zahlen hinter dem Progressionsmodell sagen immer aus, wie viel Prozent der Versicherungssumme Sie bekommen, wenn Sie einen Invaliditätsgrad von 100 Prozent haben und somit Vollinvalide sind. Zum Beispiel zahlt dann die „Progression 225“ maximal 225 Prozent der Versicherungssumme aus. Die „Progression 1000“ zahlt 1.000 Prozent der Versicherungssumme aus.
Die Auszahlungssummen bei einer auftretenden Vollinvalidität sind in der folgenden Progressionstabelle dargestellt:
Progression | Auszahlungshöhe anhand der Versicherungssumme |
---|---|
225 | 2,25-facher Satz |
350 | 3,5-facher Satz |
500 | 5-facher Satz |
600 | 6-facher Satz |
1000 | 10-facher Satz |
Das nachstehende Beispiel erläutert die Zusammensetzung der Invaliditätsleistung bei einer 100-prozentigen Invalidität im Progressionstarif 500 mit einer Versicherungssumme in Höhe von 100.000,- Euro:
- Teilentschädigung für 0-25 %: 25.000 €
- Teilentschädigung für 25-50 %: 25.000 € x 3 = 75.000 €
- Teilentschädigung für 50-100 %: 50.000 € x 8 = 400.000 €
- Gesamte Entschädigungszahlung: 500.000 Euro (500% von 100.000 €)
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