Leistungen der privaten Unfallversicherung

Sie können in die private Unfallversicherung verschiedene Leistungen mit einschließen. Entscheiden Sie frei, was für Sie wichtig ist und was nicht!

Check Top-Schutz mit Tarifvergleich
Check Hohe Invalidität, höherer Schutz
Check Leistung für Hinterbliebene

Private Unfallversicherung Leistungen
Alle Leistungen der privaten Unfallversicherung im Überblick

1. Versicherungsschutz bei Invalidität

Die Grundvoraussetzung für die Inanspruchnahme von Leistungen ist immer, dass ein körperlicher Schaden oder der Tod durch einen Unfall herbeigeführt wurde. Dabei ist es für die private Unfallversicherung egal, ob es ein Freizeit- oder Arbeitsunfall war.

Über die private Unfallversicherung ist außerdem immer die Invaliditätsleistung mitversichert. Stellt ein Arzt eine Invalidität fest, erhalten Sie je nach Schwere der Invalidität einen prozentualen Anteil der Versicherungssumme. In den meisten Fällen wird der Invaliditätsgrad dann mit der Gliedertaxe bestimmt.

Wenn Sie für besonders hohe Invaliditätsgrade zusätzlich geschützt sein möchten, können Sie die Entschädigungsleistung für solche Fälle erhöhen. Möglich ist das mit einer Progression.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Invaliditätsleistung!

2. Auszahlung im Todesfall

Sofern versichert, zahlt die private Unfallversicherung eine Todesfallleistung aus, wenn versicherte Personen in Folge eines Unfalls sterben. Der Tod muss in der Regel innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eintreten.

Die Höhe der Todesfallleistung können Sie relativ frei festlegen. Jedoch ist der Maximalbetrag oft auf 100.000,- Euro begrenzt.

Da der Einschluss der Todesfallleistung nicht teuer ist, ist ein Vertragsabschluss mit einer hohen Versicherungssumme empfehlenswert.

3. Was ist ein Krankenhaustagegeld?

Für jeden Tag in einer medizinisch notwendigen vollstationären Heilbehandlung erhalten Sie über die Krankenhaustagegeldversicherung einen vereinbarten Geldbetrag. Das Krankenhaustagegeld wird bis zu 5 Jahre lang ausgezahlt. Der Höchstbetrag liegt meistens bei 150,- Euro pro Tag.

Vorwiegend gelten auch ambulante Operationen als Versicherungsfall. Für ambulante Operationen zahlen private Unfallversicherungen das Krankenhaustagegeld meist jedoch nur für wenige Tage.

Ist ein unfallbedingter Krankenhausaufenthalt im Ausland nötig, kann sich der Auszahlungsbetrag verdoppeln.

4. Genesungsgeld im Anschluss an Heilbehandlungen

Das Genesungsgeld zahlt die private Unfallversicherung im Anschluss an eine Heilbehandlung. Also zum Beispiel wenn Sie sich noch in der Rehabilitation (Reha) befinden. Sofern Sie ein Krankenhaustagegeld bezogen haben, wird das Genesungsgeld für dieselbe Anzahl an Tagen an Sie ausgezahlt. Abhängig vom Versicherungstarif kann die Dauer der Zahlung jedoch zeitlich begrenzt sein.

Genesungsgeld hilft, Orientierung zu finden. Die Zahlungen sollen dem Versicherten unter anderem die Möglichkeit geben, fehlendes Einkommen vorübergehend zu kompensieren und sich gegebenenfalls beruflich neu zu orientieren.

5. Leistungen aus der Unfallrente

Wenn Sie eine Unfallrente über die private Unfallversicherung mit abschließen, haben Sie einen Anspruch auf eine lebenslange Rente. Der Leistungsanspruch ist gültig, wenn aufgrund eines Unfalls der Invaliditätsgrad mindestens 50 Prozent beträgt.

Die monatliche Unfallrente wird im Normalfall bis zum Tod der versicherten Person bezahlt. Gegebenenfalls kann die Rentenzahlung schon vorher entfallen, wenn der Invaliditätsgrad unter die geforderte Mindestinvalidität von 50 Prozent fällt.

6. Viele weitere beitragsfreie Einschlüsse

Neben den genannten Grundleistungen gibt es noch viele andere Leistungen, die den Versicherungsschutz vervollständigen. So erstattet die private Unfallversicherung zum Beispiel auch folgende Aufwendungen:

  • Bergungskosten (inklusive Such-, Rettungs- und Bergungseinsätze, Transport zum Krankenhaus oder Spezialklinik, Rücktransport aus dem Ausland)
  • Kosmetische Operationen (zum Beispiel Hauttransplantationen nach Verbrennungen oder Zahnersatz)
  • Haushaltshilfe
  • Pflegegeld bei Pflegebedürftigkeit
  • Kurkostenbeihilfe
  • Übergangsleistung / Sofortleistung für Schwerstverletzte
  • Umschulungsmaßnahmen bei unfallbedingter Berufsunfähigkeit